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Christianophobie - Phänomen einer postchristlichen Welt

1. Juli 2011
Intoleranz gegenüber und Diskriminierung von Christen können sich nicht nur in Form direkter körperlicher Gewalt äußern. Verletzungen von Christenrechten gibt es auch immer häufiger im Rahmen der existierenden Rechtsysteme. In Europa, dessen Kultur auf christlichen Werten und Traditionen gründet, wird das Christentum zunehmend aus der öffentlichen Sphäre herausgedrängt. Der Kampf gegen die Christianophobie ist also nötig zum Schutz der christlichen Identität Europas.

Der religiös motivierte Hass wurzelt in der gefallenen Natur des Menschen und existierte schon lange vor der Entstehung des Christentums. Angefangen mit Kain, der seinen Bruder wegen dessen tiefen und aufrichtigen Glaubens erschlug, verfolgen Menschen diejenigen, die etwas anderes glauben als sie selbst. Vermutlich ist der Grund für diese Aggressionen eine tiefe Disharmonie der eigenen Beziehung zu Gott. Daher kann es keinen Zweifel geben, dass der religiöse Hass als treuer Begleiter der Menschheit vom Sündenfall bis zum Ende aller Zeit bestehen bleiben wird.

Das Gedenken der Verfolgung der Christen in ferner wie naher Vergangenheit wird von der Kirche sorgsam bewahrt, und, was die Verfolgungen der Zukunft betrifft, sind sie vorhergesagt und erwartet. Doch bedeutet dies nicht, dass Christen auf den Kampf für die Aufrechterhaltung der Zivilisation, die auf der Basis ihres Glaubens aufgebaut ist, verzichten sollen. Einer der Aspekte dieses Kampfes sind Bemühungen um den Schutz der Christenrechte. Deren Entwicklung bedarf vor allem der Anerkennung ihrer Bedrohung.

Der Begriff „Christianophobie“ wurde von Joseph Weiler, Professor für Recht an der Universität New York, im Jahre 2004 in den öffentlich-politischen und wissenschaftlichen Sprachgebrauch eingeführt[1] - also ist also jünger als die „Islamophobie“ und sogar erheblich jünger als „Antisemitismus“. Professor Weiler, seinen Glaubensvorstellungen nach Jude, sprach also als erster von Christianophobie, anlässlich der Ablehnung von Rocco Buttiglione, eines praktizierenden konservativen Katholiken, zur Position des EU-Kommissars durch das Europäische Parlament.  Im Rahmen seiner Wahlkampagne hatte Buttiglione unvorsichtig kundgetan, dass er Homosexualität für eine Sünde halte. Sicherlich hatte er keineswegs zur Verfolgung von Personen nicht-traditioneller sexueller Orientierung aufgerufen, doch genügte sein Bekenntnis, seine Kandidatur an den Europarlamentariern, die regelmäßig Entscheidungen zur Unterstützung der Rechte von Homosexuellen treffen, scheitern zu lassen.

„Christianophobie“ als Begriff meint sowohl Intoleranz in Bezug auf Christen als auch deren Diskriminierung. Ersteres betrifft die negative Stereotypisierung von Christen in der Gesellschaft, letzteres impliziert Gesetzgebungs- oder Rechtsprechungsakte, die sich gegen Christenrechte wenden. Bei der Bestimmung dieses Begriffes wird im Großen und Ganzen dieselbe Methodologie verwendet wie in Bezug auf „Islamophobie“ und „Antisemitismus“.

Dem Begriff „Christianophobie“ ist eine gewisse internationale Anerkennung zuteil geworden. Er findet sich etwa in einigen UN-Dokumenten, zum Beispiel im Abschlussdokument der Durban-Review-Konferenz, das am 24. April 2009 in Genf  verabschiedet wurde.[2] 

Dieser Begriff findet sich auch in einigen Abschlussdokumenten der Konferenzen, deren Ko-Organisator der Europarat gewesen ist; zum Beispiel im „Kasaner Aktionsplan“, der im Laufe des Internationalen Jugendforums, das vom 30. November bis zum 4. Dezember 2008 stattfand, aufgenommen wurde)[3], im Abschlussdokument der Konferenz „Beyond Religious Difference“, die vom 5. bis zum 8. November 2008 in Baku stattfand[4], in der Istanbul-Deklaration des Symposiums „ Interreligious and  Intercultural Dialogue  in  Youth  Work“, das vom 27. bis zum 31. März 2007 in Istanbul stattfand[5], und anderen.  Andererseits fehlt dieser Begriff im Weißbuch  zum interkulturellen  Dialog[6], das vom Ministerausschuss des Europarates im Jahre 2008 verabschiedet wurde. Die OSZE hat den Posten eines Vertreters im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung geschaffen, der sich mit den Problemen der Intoleranz und Diskriminierung in Bezug auf Christen und Vertreter anderer Religionen befasst.[7]

Selbstverständlich ist die Praxis der Absonderung besonders verletzbarer sozialer Gruppen vom juristischen Standpunkt aus nicht ideal. So kann eine Menschengruppe, indem sie sich auf das Diskriminierungsverbot beruft, bei einer günstigen Konstellation der politischen Umstände durchsetzen, einen besonderen Rechtsstatus zugebilligt zu bekommen. Rassischen, ethnischen, religiösen, altersmäßigen, sexuellen und anderen Minderheiten kommt bereits in der Weltgemeinschaft besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Oft sieht es so aus, als ob jeder Mensch sich zumindest irgendeiner Minderheit zuzählen und für seine Sonderrechte kämpfen kann. Im Ergebnis geht dabei der Gesellschaft die Vorstellung über die Mehrheit und ihre gesetzlichen Interessen verloren.

In Ländern mit nicht-christlicher Mehrheit werden die christlichen Minderheiten oft Opfer von Gewalt und Intoleranz. Dennoch wird diesem Problem nach wie vor wenig öffentliche Aufmerksamkeit geschenkt. In der Regel ist der Schutz jeglicher Minderheiten in der Welt durch das politische Interesse des Staates bedingt. So kämpfen beispielsweise die arabischen Staaten auf allen zugänglichen politischen Plattformen gegen islamfeindliche Äußerungen über die muslimischen Minderheiten in den westlichen Ländern. Israel und die jüdischen Gemeinden der Welt sind wegen des Antisemitismus besorgt. Für die christlichen Gemeindenaber, die sich zum Beispiel im Nahen Osten befinden, setzt sich kaum eine politische Kraft in der Welt ein – in erster Linie deshalb, weil sie nicht Vehikel für äußeren Druckes auf die örtlichen politischen Regimes genutzt werden können.

Der Schutz der Rechte der christlichen Minderheiten ist mit dem anderer Minderheiten vergleichbar. Damit er allerdings erfolgreich ist, müssen einzelne Staaten ein nachhaltiges Interesse daran zeigen. Höchstwahrscheinlich würde ein derartiges Interesse entstehen, wenn die christlichen Minderheiten begönnen, sich nicht auf die Integration in die lokale Gemeinschaft (wie die östlichen Christen des Nahen Ostens), sondern auf äußere Kräfte zu konzentrieren. Dies ist an den protestantischen Minderheiten, die in den letzten Jahrhunderten in Ländern mit nicht-christlichen Mehrheiten aufgetaucht sind, ersichtlich.

Die von keinem staatlichen Interesse unterstützte Bewegung gegen die Christianophobie hat sich in den westlichen Ländern bereits entwickelt und ihre bestimmte Formen angenommen, und ist eine Bewegung zum Schutz der Rechte der Mehrheit. Darin besteht eben ihre Besonderheit. Auf den ersten Blick scheint es, der Kampf gegen Christianophobie in Europa und den USA wäre genauso abwegig wie gegen Islamophobie in Saudi-Arabien oder gegen Antisemitismus in Israel zu kämpfen. In Wirklichkeit aber fühlt sich die christliche Mehrheit in Europa, Wiege ihrer eigenen Zivilisation, gar nicht besonders sicher.

In den letzten Jahren sind einige gesellschaftliche Institute entstanden, die sich mit der Erfassung von Akten der Christianophobie beschäftigen – zum Beispiel die Agency for Observatory on Intolerance and Discrimination Against Christians in Europe[8] und die „Alliance Defend“-Stiftung.[9]  Es ist lehrreich, einige jüngere Ereignisse zu betrachten, die die aktuelle Notwendigkeit des Christenrechtsschutzes dokumentieren. Zum Beispiel wurden im Februar und März dieses Jahres folgende Eingriffe in die Rechte von Christen festgestellt: In Spanien, in einer der Universitäten von Madrid, okkupierte eine Studentengruppe von 50 Menschen eine katholische Kapelle auf dem Campus. Die jungen Männer schrieen antikirchliche Parolen, die Mädchen entkleideten sich dabei. In Großbritannien entschied ein Gericht, Kinderadoptionen von Eltern, die die Homosexualität verurteilen, zu verbieten. In Kroatien wurde eine Lehrerin für katholische Katechese vor Gericht gestellt, weil sie im Unterricht Homosexualität als Krankheit bezeichnet hatte.[10] Den Akten der Christianophobie ist ein Sondervortrag der Agency for Observatory on Intolerance and Discrimination Against Christians in Europe gewidmet, der unter dem Namen „On Intolerance and Discrimination against Christians in Europe 2005-2010“ Ende 2010 veröffentlicht wurde.[11]
 
Die oberflächliste Analyse dieses Dokuments ermöglicht den Schluss, dass die meisten Akten der Christianophobie Ergebnis der politischen und gesetzlichen Unterstützung der Minderheiten ist, denen in Europa erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt wird. Symptomatisch ist, dass sogar das U.S. Department of State in seinem „Bericht über Internationale Religiöse Freiheit“ die Verhaftung eines Predigers, der in seiner Predigt auf einer Londoner Straße Homosexualität als Sünde bezeichnet hatte, als Beispiel der Verletzung religiöser Freiheit anerkannte.[12] Das spricht dafür, dass der Schutz der Minderheitenrechte bereits absurde Formen angenommen hat.
 
Ein weiterer Versuch, zwischen den Rechten der Mehrheit und einer Minderheit zu vermitteln, war die Verhandlung des Falles „Lautsi gegen Italien“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wie aus den Prozessakten folgt, sah die Beschwerdeführerin die Präsenz von Kruzifixen in einer staatlichen Schule in Italien als Verletzung ihrer Rechte. Der EGMR kam der Forderung der Beschwerdeführerin in erster Instanz nach (Entscheid vom 3. November 2009). Im Laufe der Verhandlung der nächsten Instanz, dem sich als dritte Partei mehrere Staaten anschlossen (Armenien, Bulgarien, Zypern, Russland, Griechenland, Litauen, Malta, San Marino, Monaco und Rumänien), folgte das Gericht der Klage von Frau Lautsi nicht und widerrief den ersten Entscheid (18. März 2011).[13] Der endgültige Entscheid des Gerichtes entspricht zwar den Interessen der christlichen Mehrheit, doch gibt die Argumentation dieser Instanz nicht allzu viel Anlass zu Optimismus. Das Gericht bestätigte die Freiheit des Staates im religiösen Bereich, der durch das Fehlen eines gesamteuropäischen Konsenses in punkto kirchlich-staatlicher Beziehungen nach wie vor breit genug bleibt (z.B. wurde noch keine staatliche Kirche, wie sie in mehreren europäischen Ländern existiert, gekündigt). Außerdem sahen die Richter eine angebliche christliche Indoktrinierung der Kinder von Frau Lautsi durch die Anwesenheit eines religiösen Symbols (des Kruzifixes) an der Wand als unbewiesen an. Doch verzichtete das Gericht in seiner Urteilsbegründung auf die Nutzung des Begriffes der Mehrheit und deren Traditionen und Werte, auch wenn die Regierung Italiens sich darauf berufen hatte. Das ist etwas zweischneidig. Einerseits hat das Gericht sich befugt gefühlt, darüber zu urteilen, ob die Kinder von Frau Lautsi einer religiösen Indoktrinierung unterzogen seien oder nicht, aber andererseits hat es auf einen offensichtlichen Konflikt mit den Rechten der christlichen Mehrheit erkannt, die auf den Entscheid des Jahres 2009 mit Protestaktionen reagiert hatte. Darin ist der Unwille ersichtlich, die gesetzlichen Interessen der Mehrheit anzuerkennen, was sicherlich der jüngsten Gerichtspraxis entspricht.
 
Dieser Logik des Schutzes der Minderheitenrechte folgt auch der Beschluss des Europäischen Parlaments zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit, verabschiedet am 20. Januar 2011[14]. Die Erwähnung der Christen in einem Dokument der Europäischen Union ist an sich ein beispielloser Fall, der besondere Erwähnung verdient. Es ist allerdings bemerkenswert, dass dieses Dokument mehrere Fragen aufwirft. Zum Beispiel wird der Begriff „Christianophobie“ nicht erwähnt, was die Bemühungen erschwert, das Problem des Christenrechtsschutzes auch außerhalb des europäischen Kontinents anzugehen. Es wird auch keine Verbindung zwischen der jüngsten Verschlechterung der Lage der Christen im Nahen Osten und in Nordafrika und dem Wachstum der Anzahl der europäischen und amerikanischen Militäroperationen in dieser Region sowie dem Zustrom von Missionaren, die den interreligiöse status quo ignorieren, festgestellt. Die Autorität dieses Dokuments wird dadurch stark beeinträchtigt, dass es aus einer Region stammt, in der die christliche Mehrheit gezielt marginalisiert wird, wie beispielsweise im Vortrag „Marginalising Christians“ vom Christian Institute (Großbritannien), veröffentlicht 2009[15], konstatiert wurde.
 
Damit der Kampf gegen die Christianophobie in Europa Früchte bringt, ist die Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz der Rechte der Mehrheit notwendig, das ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Mehrheit und jenen der Minderheiten bestimmten würde. In der Rechtsprechung sind im Rahmen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache „ Otto - Preminger - Institut gegen  Österreich“ einige Schritte in diese Richtung gemacht worden[16]. Das Gericht folgte der Position der Regierung Österreichs, die einen antikatholischen Film aus dem Verkehr gezogen hatte. Unter anderem wurde in der Urteilsbegründung betont, dass das Gericht die Tatsache nicht ignorieren kann, dass der römisch-katholische Glaube die Religion der überwiegenden Mehrheit der Tiroler ist. In gewisser Hinsicht wurden die Mehrheitsrechte auch im EGMR-Beschluss in Sache „Cha’are Shalom Ve Tsedek gegen Frankreich“[17] anerkannt, in der das Recht der Regierung, Sonderbeziehungen mit einer dominanten jüdischen religiösen Gemeinde zu unterhalten, bestätigt wurde. Allerdings sind diese Beschlüsse zu wenig, um von einem gezielten Vorgehen zur Berücksichtigung der Mehrheitsrechte zu sprechen. Dabei wäre dies in einem multikulturellen Europa, in dem die ausufernde Förderung der Minderheitenrechte bereits wachsenden (und wohl erklärbaren) Rechtsradikalismus verursacht, besonders notwendig. Die Ignorierung der Mehrheitsrechte ist auch für den gesellschaftlichen Wohlstand gleichermaßen gefährlich, wie es die Verletzung der Rechte der Minderheiten wäre. Die Ko-Existenz von Bevölkerungsgruppen, die sich nach ethnischen, religiösen und anderen Merkmalen unterscheiden, ist aber ohne gemeinsame Basis unmöglich; und es ist undenkbar, diese Basis innerhalb eines Rechtssystems zu finden, das den Beitrag der Werte der traditionellen religiösen Gemeinden – und für Europa vor allem dieser der christlichen Kirchen - ignoriert. 


[1] http://www.intoleranceagainstchristians.eu/index.php?id=239.

[2] http://www.un.org/russian/durbanreview2009/.

[3] http://www.coe.int/t/dg4/youth/Source/Resources/Documents/2008_Kazan_Action_Plan_en.pdf

[4] http://www.coe.int/t/dg4/youth/Source/Training/Training_courses/2008_Baku_Youth_Initiative_en.pdf#xml=http://www.search.coe.int/texis/search/pdfhi.txt?query=christianophobia&pr=Internet_D2&prox=page&rorder=500&rprox=750&rdfreq=500&rwfreq=500&rlead=500&rdepth=250&sufs=1&order=r&mode=&opts=&cq=&sr=&id=4d2e95e47.

[5] http://www.coe.int/t/dg4/youth/Source/Resources/Documents/2008_Istanbul_Declaration_en.pdf#xml=http://www.search.coe.int/texis/search/pdfhi.txt?query=christianophobia&pr=Internet_D2&prox=page&rorder=500&rprox=750&rdfreq=500&rwfreq=500&rlead=500&rdepth=250&sufs=1&order=r&mode=&opts=&cq=&sr=&id=4d2e9575d.

[6] http://www.coe.int/t/dg4/intercultural/Source/Pub_White_Paper/White%20Paper_final_revised_EN.pdf.

[7] http://www.osce.org/node/44357#3

[8] http://www.intoleranceagainstchristians.eu

[9] http://www.alliancedefensefund.org/#.

[10] http://www.intoleranceagainstchristians.eu/index.php?id=573.

[11] http://www.intoleranceagainstchristians.eu/fileadmin/user_upload/Five-Year_Report_Intolerance_against_Christians_in_Europe_-_online_version.pdf 

[12] http://www.state.gov/g/drl/rls/irf/2010/ 

[13] http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=883169&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649 

[14] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+B7-2011-0056+0+DOC+XML+V0//DE

[15] http://www.christian.org.uk/wp-content/downloads/marginchristians.pdf

[16] Otto-Preminger-Institut v. Austria. http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&highlight=Otto-Preminger-Institut%20|%20v.%20|%20Austria&sessionid=69366834&skin=hudoc-en.

[17] Cha’are Shalom Ve Tsedek v. France. http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&highlight=Cha%27are%20|%20Shalom%20|%20Ve%20|%20Tsedek%20|%20v.%20|%20France&sessionid=69366834&skin=hudoc-en.

Quelle: http://e-vestnik.ru/analytics/hristianofobiya_kak_fenomen_2891/

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